Donnerstag, 28. März 2024
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Kreisbrandmeister Fricke fordert Gesetzesänderung

2018 06 29 001Kommunen bleiben nach einem Brand, wie in den FELS-Werken Münchehof, auf den Kosten sitzen! Das Niedersächsische Brand­schutzgesetz sieht vor, dass Ausrüstungsgegenstände die im Einsatz zu Schaden kommen, von der Kommune ersetzt werden. Die mitunter hohen Kosten, wie in Seesen, können nicht von allen Kommunen oh­ne weiteres aufgebracht wer­den.

Nun aber erst einmal die gute Nachricht! Diese erreichte den Seese­ner Feuerwehrstadtverband bereits vor einiger Zeit: Die Versicherung der FELS-Kalkwerke Münchehof wird den Schaden in Höhe von 104.000 Euro, der der Feuer­wehr durch den Großbrand am 29. Juni 2018 entstanden war, komplett übernehmen.

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Durch den Brand am 29. Juni 2018 im FELS-Kalkwerk Münchehof entstand dem Seesener Feuerwehrverband ein Schaden in Höhe von 104.000 Euro.

„Durch ihr schnelles und professionelles Handeln haben die Feuerwehrleute einen noch größeren Schaden verhindert", betonte Pressesprecher Bernd Röwert, Leiter Marketing und Kommunikation bei FELS. Aufgrund dessen wurde der Schaden mit ins Versiche­rungspaket aufgenommen. Über 200 Brandschützer waren am 29. Juni im Einsatz. Durch einen technischen Defekt ge­riet damals ein einhundert Me­ter langes Förderband aus Gummi, das den Branntkalk aus den Öfen transportiert, in Brand. Nachdem der Brannt­kalk mit dem Löschwasser in Berührung kam, entstand eine aggressive Lauge, die zahlrei­che Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr, darunter 60 Einsatzjacken sowie 41 Atemschutzgeräte mit Lungenauto­mat und Atemschutzmasken, kontaminierte. Diese waren danach nicht mehr einsetzbar.

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Atemschutzgeräteträger nach dem Einsatz bei den FELS-Werken Münchehof am 29. Juni 2018

Das Problem an der Sache, die Kommune bleibt auf den Er­satzkosten sitzen. Seesens Stadtbrandmeister Jürgen Warn­ecke erläutert hierzu folgendes: „Der Ge­setzgeber sieht vor, dass Einsätze von der Kommune kostenfrei abzuarbeiten sind. Das heißt, in solch einem Fall müsste die Stadt Seesen die Ausrüstungs­gegenstände aus eigener Ta­sche ersetzen, die Versicherun­gen müssen nicht zahlen.

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Stadtbrandmeister Jürgen Warn­ecke   Kreis­brandmeister Uwe Fricke

„Ein Unding", findet auch Kreis­brandmeister Uwe Fricke. Ge­äußert hat er das einmal mehr am vergangenen Sonnabend bei der Jahreshauptversamm­lung der Feuerwehr Hahausen. Laut Uwe Fricke ist der Gesetzgeber hier gefordert, er muss die Richtlinien anpassen, damit die Versicherungen bei Einsätzen in Industrie- und Ge­werbebetrieben herangezogen werden, wenn den Feuerweh­ren Schäden entstehen. Er füg­te zudem an: „Diese hohen Kosten, wie in Seesen, können nicht von allen Kommunen oh­ne weiteres gestemmt wer­den ".

Im vergangenen Jahr wurde das Niedersächsische Brand­schutzgesetz dahingehend ge­ändert, dass die Kommunen zumindest die Gebühren und Auslagen für den Einsatz von Sonderlöschmittel und für die Entsorgung von kontaminier­tem Löschwasser den Betrie­ben in Rechnung stellen kön­nen. Ausrüstungsgegenstände fallen jedoch nicht darunter.

 
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