Donnerstag, 28. März 2024
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Neue Feuerwache in Seesen - Standort an der alten Wache

Planung Feuerwache 2Nach der Fertigstellung und offiziellen Einweihung des Feuerwehrhauses in Bornhausen steht das nächste Großprojekt in Sachen Feuerwehr auf der Agenda: Auch in Seesen muss das Gebäude der Wehr erneuert werden, weil die Wache aus den 1980er Jahren nicht mehr den baulichen und technischen Anforderungen einer Schwerpunktfeuerwehr entspricht.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat sich jetzt auf einen Standort geeinigt: Die neue Wache soll auf dem Gelände des jetzigen Feuerwehrgebäudes gebaut werden – auch der Umbau des Autohauses Rosier zwischen der Küstriner und der Bornhäuser Straße stand zur Diskussion. „Die Aufteilung des Gebäudes ist sehr ungünstig, außerdem entspricht es nicht den neuesten Energiestandards“, erklärt Uwe Zimmermann, Fachbereichsleiter Ordnung dazu.

"Wir freuen uns sehr, dass wir den Bau der Feuerwache mit einem soliden Haushaltsentwurf vereinen können", erklärt Bürgermeister Erik Homann.

Zwar wären die Kosten für den Umbau des Autohauses mit rund 5,6 Millionen Euro in etwa so hoch gewesen wie für den Abriss und Neubau auf dem alten Grundstück. Ein entscheidender Vorteil des jetzigen Standorts ist aber die zentrale Lage und direkte Anbindung an die B248. „Der Standort ist existenziell wichtig, denn hier haben wir die kürzesten Anfahrtszeiten“, so Stadtbrandmeister Jürgen Warnecke. „Wir freuen uns sehr über den geplanten Neubau, haben aber auch etwas Angst vor der kommenden Herausforderung.“ Denn trotz Abriss des alten Gebäudes muss die Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. „Wir müssen zum Beispiel unsere Fahrzeuge woanders unterbringen – da werden wir die Hilfe der Ortsfeuerwehren brauchen.“

Planung Feuerwache 1
So könnte die neue Feuerwache in Seesen einer Studie zufolge einmal aussehen

Mit dem Neubau bekommt die Feuerwehr Seesen eine neue Fahrzeughalle, eine neue Werkstatt sowie zeitgemäße Umkleideräume mit sogenannter Schwarz-Weiß-Trennung: Einsatz- und Privatkleidung werden hier separat gelagert. Die Fahrzeughalle mit ihren zehn Stellplätzen soll in Richtung Kirche zeigen, sodass ein Ausrücken über die Straße „Hinter der Kirche“ erfolgen wird. Damit wird eine Kreuzung von Ausrückweg und Alarmgang verhindert.

Im nächsten Schritt wird die Planung der Feuerwache europaweit ausgeschrieben. „Wenn alles gut läuft können wir vielleicht in der zweiten Jahreshälfte 2019 mit den Abrissarbeiten der Gebäude beginnen“, sagt Zimmermann.

Bisher hat sich allerdings nur wenig getan, den die Denkmalschutzbehörde beschäftigt sich nun erst einmal mit einem großen Gebäudeteil, der für den Bau einer neuen Feuerwache abgerissen werden muss, - zumindest sieht dies die aktuelle Bauplanung vor. Ob es sich bei dem Gebäude um eine historische, erhaltenswerte Bausubstanz handelt, ist offensichtlich nicht geklärt, obwohl in den Jahren 1983 bis 1989 das Institut für Denkmalpflege (heute: Landesamt für Denkmalpflege) systematisch die Orte des Landkreises Goslar bereist und Denkmallisten aufgestellt hat. Warum das Gebäude nun erneut geprüft werden muss, bleibt zunächst unklar.


Erläuterungen zum Thema Denkmalschutz

Grundsätzliches Ziel des Denkmalschutzes ist der Erhalt historischer Bausubstanz. Vorschriften, die diesem Zweck dienen, existieren für das Gebiet des heutigen Landes Niedersachsen bereits seit dem achtzehnten Jahrhundert. Sie beschränkten sich zunächst in erster Linie auf den öffentlichen Besitz. Nachdem im 20. Jahrhundert jedoch Krieg, zunehmender Verkehr und eine stürmische Baukonjunktur zum Verlust zahlreicher historischer Wohnhäuser führte, wurde der Schutz auch auf das Privateigentum ausgedehnt. Seit dem 12.05.1978 gibt es ein eigenständiges Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz.

In den Jahren 1983 bis 1989 hat das Institut für Denkmalpflege (heute: Landesamt für Denkmalpflege) systematisch die Orte des Landkreises Goslar bereist und Denkmallisten aufgestellt. Heute umfaßt das Denkmalverzeichnis ca. 2000 Baudenkmale. Das Denkmalverzeichnis kann beim Landkreis Goslar eingesehen werden. In den Jahren 1994 bis 1996 sind alle Denkmaleigentümer vom Institut für Denkmalpflege benachrichtigt worden, so dass sich niemand mehr darauf berufen kann, von der Denkmaleigenschaft nichts gewusst zu haben. Es kommt allerdings vor, dass die Information über die Denkmaleigenschaft beim Verkauf nicht weitergegeben wird.

Das Denkmalschutzgesetz unterscheidet Einzel- und Gruppendenkmale (§ 3 NDSchG). Die Frage der Einzeldenkmaleigenschaft hat Auswirkungen auf die steuerliche Abschreibung. Der Schutz des Gesetzes ist allerdings nicht davon abhängig, ob das Kulturdenkmal in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist (siehe § 5 NDSchG). Die Eintragung hat nur nachrichtlichen Charakter. Eine bauliche Anlage ist vielmehr schon dann geschützt, wenn sie unter den Gesetzesbegriff des Kulturdenkmales (§ 3 NDSchG) fällt.


 
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