Jahreshauptversammlungen zum Großteil abgesagt
Aufgrund der dynamischen Entwicklung in Bezug auf die Corona-Infektionen und der notwendigen Entschleunigung der Ausbreitung gibt es landesweit umfangreiche Beschränkungen auch im Bereich der Feuerwehren.
Viele Freiwillige Feuerwehren stehen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie vor schwierigen Entscheidungen. Sollen wir unsere Mitgliederversammlung abhalten oder verschieben? Unter welchen Voraussetzungen können wir unsere Mitgliederversammlung virtuell abhalten, wenn aufgrund von Corona eine physische Versammlung nicht möglich oder erwünscht ist? Welche Möglichkeiten zur schriftlichen Stimmabgabe gibt es als Alternative zu virtuellen Mitgliederversammlungen? Vor allem auch durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat sich die Situation für Vereine maßgeblich geändert.
Die Stadt Seesen hat dazu folgendes verfügt:
Die Jahreshauptversammlungen der Freiwilligen Ortsfeuerwehren im Stadtgebiet von Seesen werden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie größtenteils abgesagt. Da es jede nicht zwingend notwendige Zusammenkunft vieler Menschen in einem geschlossenen Raum zu vermeiden gilt, hat die Verwaltungsführung als Trägerin der Feuerwehren beschlossen, den Rechenschaftsbericht aus dem Jahr 2020 gemeinsam mit dem Bericht des kommenden Jahres entgegenzunehmen.
Bei den Ortsfeuerwehren in Mechtshausen, Ildehausen und Rhüden stehen in diesem Jahr Wahlen von Funktionsträgern an, weshalb hier eine Ausnahmeregelung greift: Die Aktiven der genannten Feuerwehren treffen sich zu einer Versammlung, um die entsprechenden Ämter zu besetzen.
In Mechtshausen kommen die Kameraden für die Wahl des stellvertretenden Ortsbrandmeisters voraussichtlich am 12. Dezember zusammen, in Rhüden findet die Aktivenversammlung mit der Wahl des gleichen Amtes am 16. Januar statt. Der Ortsbrandmeister in Ildehausen wird von den Aktiven am 22. Januar 2021 gewählt.