Kreisbrandmeister Fricke fordert Gesetzesänderung
Kommunen bleiben nach einem Brand, wie in den FELS-Werken Münchehof, auf den Kosten sitzen! Das Niedersächsische Brandschutzgesetz sieht vor, dass Ausrüstungsgegenstände die im Einsatz zu Schaden kommen, von der Kommune ersetzt werden. Die mitunter hohen Kosten, wie in Seesen, können nicht von allen Kommunen ohne weiteres aufgebracht werden.
Nun aber erst einmal die gute Nachricht! Diese erreichte den Seesener Feuerwehrstadtverband bereits vor einiger Zeit: Die Versicherung der FELS-Kalkwerke Münchehof wird den Schaden in Höhe von 104.000 Euro, der der Feuerwehr durch den Großbrand am 29. Juni 2018 entstanden war, komplett übernehmen.
Durch den Brand am 29. Juni 2018 im FELS-Kalkwerk Münchehof entstand dem Seesener Feuerwehrverband ein Schaden in Höhe von 104.000 Euro. |
„Durch ihr schnelles und professionelles Handeln haben die Feuerwehrleute einen noch größeren Schaden verhindert", betonte Pressesprecher Bernd Röwert, Leiter Marketing und Kommunikation bei FELS. Aufgrund dessen wurde der Schaden mit ins Versicherungspaket aufgenommen. Über 200 Brandschützer waren am 29. Juni im Einsatz. Durch einen technischen Defekt geriet damals ein einhundert Meter langes Förderband aus Gummi, das den Branntkalk aus den Öfen transportiert, in Brand. Nachdem der Branntkalk mit dem Löschwasser in Berührung kam, entstand eine aggressive Lauge, die zahlreiche Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr, darunter 60 Einsatzjacken sowie 41 Atemschutzgeräte mit Lungenautomat und Atemschutzmasken, kontaminierte. Diese waren danach nicht mehr einsetzbar.
Atemschutzgeräteträger nach dem Einsatz bei den FELS-Werken Münchehof am 29. Juni 2018 |
Das Problem an der Sache, die Kommune bleibt auf den Ersatzkosten sitzen. Seesens Stadtbrandmeister Jürgen Warnecke erläutert hierzu folgendes: „Der Gesetzgeber sieht vor, dass Einsätze von der Kommune kostenfrei abzuarbeiten sind. Das heißt, in solch einem Fall müsste die Stadt Seesen die Ausrüstungsgegenstände aus eigener Tasche ersetzen, die Versicherungen müssen nicht zahlen.
Stadtbrandmeister Jürgen Warnecke | Kreisbrandmeister Uwe Fricke |
„Ein Unding", findet auch Kreisbrandmeister Uwe Fricke. Geäußert hat er das einmal mehr am vergangenen Sonnabend bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Hahausen. Laut Uwe Fricke ist der Gesetzgeber hier gefordert, er muss die Richtlinien anpassen, damit die Versicherungen bei Einsätzen in Industrie- und Gewerbebetrieben herangezogen werden, wenn den Feuerwehren Schäden entstehen. Er fügte zudem an: „Diese hohen Kosten, wie in Seesen, können nicht von allen Kommunen ohne weiteres gestemmt werden ".
Im vergangenen Jahr wurde das Niedersächsische Brandschutzgesetz dahingehend geändert, dass die Kommunen zumindest die Gebühren und Auslagen für den Einsatz von Sonderlöschmittel und für die Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser den Betrieben in Rechnung stellen können. Ausrüstungsgegenstände fallen jedoch nicht darunter.